Besenrein übergeben: Was heißt das und was gehört zur Wohnungsübergabe?

Besenrein übergeben: Boden einer leeren Wohnung wird gefegt

Besenrein heißt: Die Wohnung ist leer geräumt und grob gereinigt. Böden sind gefegt oder gesaugt, grober Schmutz ist weg. Mehr verlangt der Begriff nicht. Was Sie bei der Wohnungsübergabe tatsächlich tun müssen, steht aber in Ihrem Mietvertrag. Hier lesen Sie, was besenrein übergeben bedeutet, wo der Unterschied zu „gereinigt“ liegt, und bekommen eine Checkliste für den Auszug.

Was bedeutet besenrein?

Der Bundesgerichtshof hat den Begriff im Urteil vom 28. Juni 2006 (Az. VIII ZR 124/05) geklärt. Danach müssen nur grobe Verschmutzungen beseitigt sein. In der Praxis heißt das:

  • Die Wohnung ist vollständig geräumt, auch Keller, Dachboden und Abstellraum.
  • Alle Böden sind gefegt oder gesaugt.
  • Grober Schmutz, Spinnweben und Müll sind entfernt.
  • Es bleiben keine Gegenstände zurück, die nicht zur Wohnung gehören.

Fenster putzen, Bad entkalken oder den Backofen reinigen gehört bei einer rein besenreinen Übergabe nicht dazu.

Besenrein oder gereinigt: Wo liegt der Unterschied?

Viele Mietverträge verlangen mehr als besenrein. Steht dort zum Beispiel „gereinigt“ oder „in sauberem Zustand“, erwartet der Vermieter eine gründliche Reinigung.

Bereich Besenrein Gereinigt
Böden gefegt oder gesaugt gesaugt und feucht gewischt
Küche grober Schmutz weg Schränke, Herd, Backofen, Spüle sauber
Bad grober Schmutz weg WC, Dusche, Fliesen und Armaturen sauber, Kalk entfernt
Fenster nicht nötig Glas, Rahmen und Fensterbänke sauber
Türen und Schalter nicht nötig abgewischt

Was steht in Ihrem Mietvertrag?

Lesen Sie vor dem Auszug den Abschnitt zur Rückgabe der Wohnung. Achten Sie auf diese Punkte:

  • Reinigung: Steht dort besenrein, gereinigt oder gar nichts? Ohne Regelung gilt in der Regel besenrein.
  • Schönheitsreparaturen: Ob Sie streichen müssen, ist eine eigene Frage. Viele Klauseln dazu sind unwirksam. Im Zweifel fragen Sie beim Mieterverein nach.
  • Dübellöcher: Übliche Dübellöcher gehören meist zur normalen Nutzung. Was Ihr Vertrag dazu sagt, prüfen Sie am besten vorher.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit dem Vermieter helfen Mieterverein oder Anwalt.

Checkliste für die Wohnungsübergabe

Zwei bis drei Wochen vorher

  • Mietvertrag lesen: besenrein oder gereinigt?
  • Übergabetermin mit dem Vermieter festlegen.
  • Entscheiden, ob Sie selbst reinigen oder eine Endreinigung beauftragen.
  • Sperrmüll anmelden und Keller sowie Dachboden räumen.

Ein bis zwei Tage vorher

  • Wohnung komplett leer räumen, auch Lampen und Dübel, wenn vereinbart.
  • Böden fegen oder saugen. Bei „gereinigt“ zusätzlich wischen.
  • Küche und Bad reinigen, je nach Vertrag gründlich.
  • Strom und Wasser angeschaltet lassen, bis alles erledigt ist.

Am Übergabetag

  • Zählerstände für Strom, Gas und Wasser ablesen und fotografieren.
  • Alle Schlüssel mitbringen und die Anzahl im Protokoll notieren.
  • Jeden Raum gemeinsam ansehen und Mängel ins Übergabeprotokoll schreiben.
  • Fotos von allen Räumen machen, mit Datum.
  • Das Protokoll erst unterschreiben, wenn Sie mit dem Inhalt einverstanden sind.

Worauf Sie beim Übergabeprotokoll achten sollten

Das Übergabeprotokoll hält fest, in welchem Zustand Sie die Wohnung zurückgeben. Es ist später eine wichtige Grundlage, wenn es um die Kaution geht. Schreiben Sie deshalb genau auf, was in Ordnung ist und was nicht. Formulierungen wie „Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand übergeben“ sind für Sie hilfreich. Bekommen Sie eine Kopie, bevor Sie gehen.

Wann lohnt sich eine Endreinigung vom Profi?

Verlangt Ihr Vertrag eine gereinigte Wohnung, kostet die Reinigung meist einen ganzen Tag. Mitten im Umzug fehlt dafür oft die Zeit. Eine Endreinigung lohnt sich vor allem, wenn:

  • der Vertrag eine gründliche Reinigung verlangt,
  • Sie schon in der neuen Wohnung sind und nicht zurückfahren wollen,
  • Küche, Bad oder Fenster stark verschmutzt sind,
  • Sie Ärger bei der Abnahme vermeiden möchten.

Glanzpunkt übernimmt die Umzugs- und Endreinigung in München und im Umkreis von 60 km.

Häufige Fragen

Muss ich bei besenrein die Fenster putzen?

Nein. Besenrein heißt nur, dass grober Schmutz entfernt und die Böden gefegt sind. Verlangt Ihr Mietvertrag eine gereinigte Wohnung, gehören die Fenster in der Regel dazu.

Wie sauber ist besenrein genau?

So sauber, dass der Vermieter die Wohnung ohne Aufräumen betreten kann: leer, gefegt, ohne Müll und groben Schmutz. Feucht wischen, entkalken oder polieren gehören nicht dazu.

Was passiert, wenn die Wohnung nicht sauber genug ist?

Mängel, die der Vermieter sieht, sollte er im Übergabeprotokoll festhalten. Bevor er eine Firma beauftragt und die Kosten verlangt, muss er Ihnen in der Regel eine angemessene Frist zum Nachbessern setzen.

Muss ich bei besenrein Backofen und Kühlschrank putzen?

Bei einer rein besenreinen Übergabe nicht. Beide sollten aber leer und frei von grobem Schmutz sein. Verlangt Ihr Vertrag eine gereinigte Wohnung, gehören Backofen und Kühlschrank dazu.

Gilt besenrein auch beim Hausverkauf?

Ja, der Begriff steht auch oft in Kaufverträgen und meint meist ein geräumtes Haus ohne groben Schmutz. Maßgeblich ist, was im Kaufvertrag vereinbart ist.

Muss ich bei besenrein Dübellöcher schließen?

Besenrein betrifft nur die Sauberkeit. Übliche Dübellöcher gelten meist als normale Nutzung. Was genau gilt, hängt von Ihrem Mietvertrag ab.

Übergabe ohne Stress

Wir reinigen Ihre Wohnung vor der Übergabe, mit Festpreis nach Besichtigung und Abnahmegarantie. Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Endreinigung anfragen 0156 78332500

Nach oben scrollen